Sonstige Dokumente / Ämter

Bei Aufgabe einer Wohnung muss nicht nur an die Wohnungsauflösung gedacht werden. Es müssen auch einige Personen und Anbieter benachrichtigt werden:

  • der Vermieter
  • das Energie- und Wasserversorgungs-Unternehmen
  • der Telefonanbieter
 
 
 
 
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